Ligastrafe für Grödig von 70.000 auf 50.000 Euro reduziert

Grödig-Stadion im März
Grödig-Stadion im MärzAPA/NEUMAYR/MMV
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Das Protestkomitee setzte die Strafe für die Nicht-Verfügbarkeit eines tauglichen Stadions zum Frühjahrsauftakt herab.

Nach dem Aus im Cup-Halbfinale gegen Red Bull Salzburg (0:2) hat es für den SV Grödig am Mittwoch zumindest auf dem Grünen Tisch leicht positive Nachrichten gegeben. Die Geldstrafe der Bundesliga wegen der Nicht-Verfügbarkeit eines tauglichen Stadions zu Beginn des Frühjahrs wurde vom Protestkomitee von 70.000 auf 50.000 Euro reduziert. Das gab die Liga am Nachmittag bekannt.

Der Senat 5 hatte die Geldstrafe ursprünglich Anfang März verhängt, weil der Platz im Das.Goldberg Stadion über einen längeren Zeitraum nicht bespielbar war. Die Grödiger reagierten nach Verschiebungen der Heimspiele gegen Sturm Graz und den WAC rasch. Einen drohenden Lizenzentzug wendeten sie mit der Red Bull Arena in Salzburg als Ausweichspielort ab, das eigene Stadion wurde mit einem neuen Rasen samt Heizung bedacht.

Nur ein Heimspiel - jenes gegen Wr. Neustadt (1:3) - mussten die Grödiger tatsächlich beim großen Nachbarn austragen, ab Mitte März stand die eigene Arena wieder zur Verfügung. Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Liga abgeschlossen. Gegen die 50.000 Euro Geldstrafe könnte Grödig aber innerhalb von acht Wochen noch Klage beim Ständigen Neutralgen Schiedsgericht einbringen.

(APA)

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