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Wilschenbruch: Abriss-Stopp nicht rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Lüneburg kippte nun die Verfügung der Stadt – Flüchtlinge werden vorerst in Turnhallen unterbringen. Foto: A./be

Das Verwaltungsgericht Lüneburg kippte nun die Verfügung der Stadt – Flüchtlinge werden vorerst in Turnhallen unterbringen. Foto: A./be

us Lüneburg. Der von der Stadt Lüneburg verhängte Abriss-Stopp für das frühere Kinder- und Jugendheim in Wilschenbruch ist unwirksam. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hat am Freitag eine entsprechende Verfügung der Stadt gekippt, mit der sie den aus ihrer Sicht drohenden Abriss des Gebäudes verhindern wollte, um es als Flüchtlingsunterkunft nutzen zu können. Das Gericht hat damit einem Eilantrag des Eigentümers stattgegeben, der gegen diese Verfügung geklagt hatte. Zur Begründung erklärte das Gericht, dass die Stadt zunächst andere Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen ausschöpfen müsse. Die Stadt reagiert auf die Entscheidung mit Unverständnis.

„Diese Entscheidung ist mir unverständlich! Das Verwaltungsgericht hat offenbar noch wenig Vorstellung von den kommunalen Realitäten in diesen Tagen. Wir können doch nicht ernsthaft den Abriss dieses großen, leerstehenden Gebäudes tatenlos zulassen!“, kommentiert Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge.

Wie berichtet, hatte die Stadt in der vergangenen Woche dem Eigentümer per Verfügung verboten, das Gebäude abzureißen und es gegen seinen Willen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Die Stadt hatte sich zu dem Schritt entschlossen, nachdem Versuche, mit dem Eigentümer Einvernehmen herzustellen, gescheitert seien. Das Gebäude sollte Platz für rund 50 Personen bieten.

Zur Begründung, die Verfügung für unwirksam zu erklären, verweist das Verwaltungsgericht unter anderem darauf, dass die Stadt die Flüchtlinge zunächst in Turnhallen unterzubringen habe, bevor es zu dem gewählten Rechtsmittel greife. Mädge sieht darin allerdings keine Alternative: „Wir sitzen regelmäßig auch mit Vertretern des Städtischen Klinikums zusammen, die uns bestätigen, dass gerade im Winter, wenn Grippe- und andere Infektionskrankheiten sich verbreiten, es schnell zu einem Gesundheitsrisiko werden kann, wenn sich größere Menschenmengen nur wenige Toiletten teilen, noch dazu über Wochen und Monate.“ Sporthallen seien, so Mädge, auch im Sinne des sozialen Friedens in der Stadt allenfalls eine sehr kurzfristige Notlösung. „Aber Familien mit kleinen Kindern den Winter über in Sporthallen unterzubringen, ist das wirklich menschenwürdig?“ Genau für diesen Zweck habe die Hansestadt das ehemalige Kinderheim anmieten wollen. Die Stadt erklärte, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

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LZ

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